Regenbogenschule
                                                                                                                         Stand 8/2007

Schul- und Hausordnung der Regenbogenschule

 
Nach Beschluss der Schulkonferenz vom 30.8.07 gilt folgende Schul- und Hausordnung:
 
 
 

1. Unterrichtszeiten

 
Offener Anfang
 7.45 Uhr
1. Stunde
 8.00 –   8.45 Uhr
2. Stunde
 8.45 –   9.30 Uhr
Spielpause
 9.30 –   9.50 Uhr
Frühstückspause
 9.50 – 10.00 Uhr
3. Stunde
10.00 – 10.45 Uhr
4. Stunde
10.45 – 11.30 Uhr
Spielpause
11.30 – 11.45 Uhr
5. Stunde
11.45 – 12.30 Uhr
6. Stunde
12.30 – 13.15 Uhr
 
 
Betreuung 8-13 Uhr
Ganztagsbetreuung von 8 - 16 Uhr 
 
Zum offenen Anfang
 
Die Schülerinnen und Schüler versammeln sich an ihren Aufstellpunkten. Vor 7.45 Uhr sollte sich keine Schülerin / kein Schüler auf dem Schulgelände aufhalten. Auf beiden Etagen ist für eine Aufsicht gesorgt.
 
Der Hausmeister Herr Verhoff öffnet um 7.45 Uhr die Tür. Die Kinder können ab diesem Zeitpunkt in ihren Klassenraum gehen und verbleiben dort bis zum Gong um 8 Uhr. Schließt sich Fachunterricht, Förderunterricht o.ä. an, gehen die Kinder mit dem Gong in den entsprechenden Klassenraum.
 
2. Regeln für das Treppenhaus
 
Die Regeln für das Treppenhaus hängen in allen Fluren aus.
Die KlassenlehrerInnen besprechen in regelmäßigen Abständen die Regeln mit den Kindern.

3. Vertretungsunterricht

Es ist gewährleistet, dass kein Kind früher nach Hause geschickt wird, wenn die Eltern nicht zuvor informiert wurden.

4. Regeln für die Pause

Immer zwei StreitschlichterInnen (Kinder der 3. und 4. Klassen) haben in den Pausen Dienst.
Bei Streitigkeiten bieten sie ihre Hilfe an. Evt. wird eine Schlichtung vereinbart.
 
In den Pausen verlassen alle Kinder ihre Klassenräume und gehen auf den unteren oder oberen Schulhof.
 
Die Nutzung auf dem unteren Schulhof ist für die 3. und 4. Klassen geregelt.
 
Auf dem oberen Schulhof dürfen die Kinder mit kleinen Spielgeräten, die andere nicht gefährden, spielen.
 
Der Schulhof darf während der Pausen nicht verlassen werden.
 
In der Frühstückspause wird ein gesundes Frühstück mitgebracht. Süßigkeiten sind nicht erlaubt.
Ausnahme: Geburtstage
 
Bei Regen bleiben die Kinder in ihren Klassen. Auf beiden Etagen ist für eine Aufsicht gesorgt.

5. Handys

Handys müssen im gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein und dürfen hier auch nicht benutzt werden.

6. Ordnungsdienst

In jeder Klasse werden wöchentlich Dienste verteilt, die die / der KlassenlehrerIn festlegt (als Beispiel: Blumendienst, Getränkedienst, Tafeldienst...)
 
Nach Unterrichtsschluss stellen die SchülerInnen ihre Stühle auf die Tische, damit die Reinigungskraft den Raum fegen und wischen kann.

7. Mülltrennung

In den Klassen wird der Müll nach Restmüll, gelber Tonne und Altpapier getrennt. In jeder Klasse steht eine Kiste für Altpapier zur Verfügung. Diese wird von den Kindern geleert.

8. Unterrichtsschluss

Wenn der Unterricht beendet ist, gehen die Kinder zügig nach Hause. Die Betreuungskinder gehen selbstständig in die entsprechenden Räume.

9. Erkrankung während des Unterrichts

Der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin oder der Fachkollege / die Fachkollegin rufen bei Erkrankung oder Übelkeit bei den Erziehungsberechtigten an. Diese holen das erkrankte Kind in der Schule ab.

10. Schulversäumnis, Beurlaubung und Befreiung

Alle Erziehungsberechtigten werden auf den Klassenpflegschaften und der Schulpflegschaft über die Allgemeine Schulordnung informiert.
Fehlt ein Kind vor oder nach den Ferien oder vor oder nach einem Feiertag muss ein ärtzliches Attest vorliegen.
 
Kinder, die krank sind, müssen bis spätestens 8.00 Uhr des jeweiligen Schultages telefonisch (0201-29 76 22) entschuldigt werden.
Sobald das Kind wieder gesund ist, muss eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung abgegeben werden. 
 
11. Feueralarm
Die SchülerInnen werden über das Verhalten bei Feueralarm informiert. Sie kennen die Fluchtwege und ihren Aufstellplatz auf dem Schulhof. Der Probealarm findet zweimal im Schuljahr statt.
 
12.   Unfallanzeigen
 
Die gesetzliche Unfallversicherung regelt, dass alle SchülerInnen während schulischer Veranstaltungen versichert sind. Die Eltern oder KollegInnen melden den Unfall der zuständigen
Sicherheitsbeauftragten und diese trägt Sorge, dass der Unfall der GUV gemeldet wird.
 
13. Außerunterrichtliche Veranstaltungen
 
Alle Veranstaltungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen rechtzeitig vorab von der Schulleitung genehmigt und dem Hausmeister mitgeteilt werden.
Support:
Alfried Krupp-Schulmedienzentrum